
Betreuungsbüro VS
Wir sind vom Betreuungsgericht bestellte rechtliche Berufsbetreuer
Rechtliche Betreuung:
Jeder kann durch Erkrankung, Unfall oder Behinderung schnell in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr allein regeln zu können. Angehörige eines hilfsbedürftigen Erwachsenen können zwar in vieler Hinsicht unterstützen, sind jedoch nicht befugt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, es sei denn, dass eine Vorsorgevollmacht besteht. Ansonsten bedarf es einer rechtlichen Betreuung.
Für volljährige Personen bestellt das Betreuunggericht daher eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer, die/der dann als gesetzlicher Vertreter für genau beschriebene sogenannte Aufgabenkreise handelt. Die hilfsbedürftigte Person erhält damit die Unterstützung in den Bereichen, in denen sie die Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig besorgen kann und für die keine anderweitigen Hilfen oder Unterstützungen zur Verfügen stehen.
Die Betreuung erfolgt vorrangig durch Ehrenamtliche. Für den Fall, dass keine geeignete ehrenamtliche Person zur Vefügung steht, kann die Betreuung durch Berufsbetreuer/-innen geführt werden. Betreuerinnen und Betreuer werden durch das Gericht kontrolliert.
Seit dem 01. Januar 2023 gilt ein neues Beteuungsrecht.
Der Wunsch und der Wille der betreuten Person soll noch stärker im Vordergrund stehen. So hat das Gericht bei der Auswahl des Betreuers oder Betreuerin die Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.
Dies ist alles im BGB genau geregelt.




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Adresse
Steinkirchring 22
78056 VS-Schwenningen
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Fax.: 07720/6969089
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Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
Oder gerne nach Vereinbarung
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